Ultraschall-
diagnostik

Für die Orthopädie ist die Ultraschalluntersuchung ein unverzichtbarer Bestandteil der Diagnoseerhebung und der Therapiebeurteilung. Sie ergänzt in idealer Weise die röntgenologische Untersuchung, welche vornehmlich knöcherne Gewebe darstellt, die ja über Ultraschall nicht direkt einsehbar sind.

Wann Ultraschall
Sinn macht

  • Erkrankungen der Schulter sowie ihrer Kapsel- und Sehnenverletzungen
  • Frühzeitige Erkennung von frischer Bandverletzungen/Zerrungen am Knie und Sprunggelenk
  • Sehnenscheidenentzündungen sowie Kapselschwellungen an sämtlichen Körpergelenken
  • Beurteilung von Muskelzerrung und Muskelrissbildungen
  • Achillessehnenveränderungen einschließlich der kompletten oder inkompletten Rissbildung
  • Darstellung von Sehnenansatzveränderungen einschließlich ihrer Verknöcherungsformen ( Fersensporn, Kalkschulter, … )
  • Beurteilung atypischer Knochenoberflächenveränderungen sowie Syndesmosenrissbildungen
  • Beurteilung atypischer Weichteilveränderungen
  • Abgrenzung von flüssigkeitsgefühlten Hohlräumen (Zysten, Gelenksergüsse, Überbein, … )
  • Fraktursonographie am Wachstumsskelett zur Erkennung von Handgelenksbrüchen/Ausschluss von Ellenbogenbrüchen oder Schultergelenksnahen Knochenbrüchen bei Kindern bis 12 Jahren

In all diesen Fällen dient die Ultraschalluntersuchung sowohl der Diagnose als auch der Therapiebeurteilung. Ganz besonders hilfreich ist die Ultraschalltechnik für die sichtgeführte Punktion von flüssigkeitsgefüllten Hohlräumen im Körper.

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